AGB & Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HartCon.24 GmbH in der jeweils gültigen Fassung. Die vollständigen AGB stellen wir dir auf Anfrage zur Verfügung oder übermitteln sie mit unserem Angebot.

Für Schweizer Kund:innen gelten gesonderte Schweizer AGB: Schweizer AGB als PDF öffnen. Für die jeweils passende Fassung kontaktiere uns auch gern unter service@hartcon24.com.

Nutzungsbedingungen für HC24-Add-ons und -Dienste

Stand: 20.10.2026 · Gilt für alle eigenen Add-ons, Module und Online-Dienste der HartCon.24 GmbH für Act! (u. a. Innlook, GiPhone, GiContact, Audio Notes), soweit produktspezifische Bedingungen nichts anderes regeln. Angebot nur an Unternehmer:innen im Sinne von § 14 BGB.

1. Geltung und Einbeziehung

Diese Bedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung aller von HartCon.24 bereitgestellten Add-ons, Module und Online-Dienste („Dienste“). Mit der Installation oder Nutzung eines Dienstes erkennst du diese Bedingungen an; bei Bestellung über ein Angebot werden sie zusätzlich dort einbezogen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Kompatibilität und Programmstände

Unsere Dienste sind kompatibel zu den jeweils aktuell vom Hersteller unterstützten Act!-Versionen. Ein Anspruch auf Lauffähigkeit mit älteren, vom Hersteller abgekündigten Act!-Versionen besteht nicht. Die Dienste werden stets im aktuellen Programmstand bereitgestellt — ein Anspruch auf ältere Programmstände oder ein Downgrade besteht nicht.

3. Weiterentwicklung, Abkündigung und Einstellung von Diensten

Wir entwickeln unsere Dienste laufend weiter; der Funktionsumfang kann sich dabei ändern, solange der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt. Für die dauerhafte Einstellung von Diensten gilt:

3.1 Recht zur Diensteinstellung

Die HartCon.24 GmbH („HC24“) ist berechtigt, den Betrieb eigener SaaS-Anwendungen, Online-Dienste, servergestützter Add-ons, Schnittstellen, Synchronisationsdienste sowie Hosting- und Datenbankdienste dauerhaft einzustellen und die betreffenden Vertragsverhältnisse nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ordentlich zu kündigen.

Die Einstellung kann insbesondere im Rahmen einer technischen oder wirtschaftlichen Neuausrichtung oder der Aufgabe einer Produktlinie erfolgen. Eine Pflicht zum zeitlich unbegrenzten Betrieb eines Dienstes wird nicht vereinbart.

3.2 Ankündigung und Auslauffrist

HC24 kündigt die dauerhafte Einstellung eines Dienstes mit einer Frist von mindestens zwölf Monaten zum Monatsende in Textform, beispielsweise per E-Mail, gegenüber dem betroffenen Kunden an. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zugang der Mitteilung beim Kunden.

Die Mitteilung bezeichnet den betroffenen Dienst und den konkreten Einstellungstermin. Sie enthält zugleich die ausdrückliche Kündigung des betreffenden Vertragsverhältnisses zu diesem Termin. Eine Veröffentlichung auf der Website allein ersetzt diese Mitteilung nicht.

3.3 Verhältnis zu Vertragslaufzeiten und automatischen Verlängerungen

Eine bei Zugang der Abkündigung bereits verbindlich laufende feste Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit oder Verlängerungsperiode wird durch die Abkündigung nicht verkürzt. Endet eine solche Bindung erst nach dem angekündigten Einstellungstermin, wird die Beendigung gegenüber dem betreffenden Kunden frühestens mit Ablauf dieser Bindung wirksam. Vorrangige individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.

Automatische Vertragsverlängerungen, die erst nach Zugang der Abkündigung eintreten, erfolgen abweichend von Ziffer 4 nur noch bis zum wirksamen Einstellungstermin. Für die letzte Vertragsperiode wird erforderlichenfalls eine entsprechend verkürzte Laufzeit zugrunde gelegt. Eine automatische Verlängerung über den wirksamen Einstellungstermin hinaus findet nicht statt.

Frühere Beendigungs-, Kündigungs- und gesetzliche Wechselrechte des Kunden bleiben unberührt. Die Abkündigung begründet keine zusätzliche Mindestabnahme von zwölf Monaten.

3.4 Leistungen und Vergütung während der Auslaufphase

Bis zur wirksamen Vertragsbeendigung erbringt HC24 die vertraglich geschuldeten Leistungen einschließlich der vereinbarten Wartungs-, Sicherheits- und Supportleistungen weiter. Allein die Abkündigung berechtigt nicht zur vorzeitigen Einschränkung des geschuldeten Leistungsumfangs.

Die vereinbarte Vergütung bleibt bis zur Vertragsbeendigung geschuldet, vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Gegenrechte des Kunden. Eine verkürzte letzte Vertragsperiode wird zeitanteilig abgerechnet. Bereits gezahlte laufende Entgelte für Zeiträume nach der wirksamen Vertragsbeendigung werden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsbeendigung anteilig erstattet.

3.5 Datenübernahme und geordnete Abwicklung

HC24 informiert den Kunden mit der Abkündigung über die verfügbaren Möglichkeiten zur Übernahme seiner gespeicherten Daten und über erforderliche Mitwirkungshandlungen.

Soweit Kundendaten im betroffenen Dienst gespeichert sind, ermöglicht HC24 deren Export und Herausgabe nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen. Gesetzlich vorgeschriebene Übergangs-, Unterstützungs- und Datenabrufmöglichkeiten bleiben auch über den Einstellungstermin hinaus gewährleistet, soweit dies vorgeschrieben ist.

Die Übertragung des Vertrags auf einen anderen Anbieter oder der Abschluss eines neuen kostenpflichtigen Vertrags erfolgt nicht ohne die erforderliche Zustimmung des Kunden.

3.6 Abgrenzung und weitere Rechte

Diese Regelung betrifft ausschließlich die dauerhafte Einstellung eigener HC24-Dienste. Eigenständige Hersteller-Abonnements und dauerhaft eingeräumte lokale Software-Nutzungsrechte werden hierdurch nicht aufgehoben.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie gesetzliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

4. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Abonnements haben, soweit nicht anders vereinbart, eine Laufzeit von zwölf Monaten; das Entgelt für die Laufzeit ist im Voraus fällig. Kündigungen und Reduzierungen des Umfangs (z. B. weniger Nutzer:innen oder Module) sind bis drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich das Abonnement jeweils um ein weiteres Jahr. Erweiterungen sind jederzeit möglich und werden anteilig bis zum Ende des laufenden Vertragsjahres berechnet. Über eine bevorstehende Verlängerung informieren wir rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist.

Bei einer Abkündigung nach Ziffer 3 gelten für nachfolgende automatische Vertragsverlängerungen die dort geregelte Begrenzung auf den wirksamen Einstellungstermin und die zeitanteilige Abrechnung einer verkürzten letzten Vertragsperiode.

5. Preisanpassungen

Wir können die Preise höchstens einmal pro Vertragsjahr anpassen, mit Wirkung zum Beginn des folgenden Vertragsjahres. Preisanpassungen kündigen wir in Textform an — rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist, damit du entscheiden kannst, ob du zum neuen Preis verlängerst oder fristgerecht kündigst. Hintergründe und unsere Transparenz-Regeln: hartcon24.de/preisanpassung.

6. Zahlung und Zahlungsverzug

Entgelte sind, soweit nicht anders vereinbart, mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Gerätst du mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts in Verzug, können wir nach Mahnung mit angemessener Frist und vorheriger Ankündigung die betroffenen Dienste sperren oder unsere Leistungen aussetzen, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Zahlungspflicht für die Laufzeit bleibt davon unberührt; weitergehende Rechte (insbesondere Kündigung aus wichtigem Grund) bleiben vorbehalten.

7. Vergütung von Dienstleistungen

Abonnements enthalten keine Dienstleistungen. Softwareanpassungen, Schulungen und Support rechnen wir nach Aufwand ab — im 15-Minuten-Takt, auf Basis eines Tagessatzes von 1.250 € (Deutschland) bzw. 1.920 CHF (Schweiz) je acht Stunden. Für jede Anfrage — etwa per E-Mail, Telefon oder Ticket — wird automatisch ein Serviceentgelt von 15 Minuten berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern. Abweichende Konditionen können über Serviceverträge vereinbart werden.

8. Pflichten des Kunden, Datenschutz, Datensicherung

Du bleibst für die in den Diensten verarbeiteten Daten verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO und bist selbst für die Einhaltung der für dich geltenden Datenschutzbestimmungen verantwortlich — insbesondere für Rechtsgrundlagen, erforderliche Einwilligungen und die Information Betroffener. Soweit wir personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeiten, schließen wir mit dir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV).

Datensicherung: Du bist verpflichtet, deine Daten regelmäßig und dem Stand der Technik entsprechend zu sichern, soweit die Sicherung nicht ausdrücklich Teil des jeweiligen Dienstes ist. Vor Updates, Migrationen und größeren Änderungen ist eine aktuelle Sicherung Pflicht.

9. Softwarefehler, Fehlermeldung und Korrektur

Nach dem Stand der Technik lässt sich Software nicht völlig fehlerfrei erstellen. Tritt ein Fehler auf, meldest du ihn unverzüglich und dokumentierst ihn so, dass er nachvollzogen werden kann — insbesondere mit den Schritten zur Reproduktion, der Fehlermeldung, dem Zeitpunkt und der eingesetzten Act!- und Dienst-Version. Wir beheben nachgewiesene Fehler innerhalb angemessener Frist, in der Regel im Rahmen des nächsten Updates; ein Anspruch auf sofortige Korrektur besteht nicht. Keine Einstandspflicht besteht für Störungen, die auf Änderungen durch dich oder Dritte, auf nicht freigegebene Fremdsoftware oder Updates Dritter oder auf eine Nutzung außerhalb der Systemvoraussetzungen zurückgehen.

10. Verfügbarkeit und Wartungsfenster

Wir erbringen unsere Online-Dienste mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Mittel des Kalenderjahres, gemessen am Übergabepunkt des von uns genutzten Rechenzentrums. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben außer Betracht: (a) angekündigte Wartungsfenster, (b) Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs — insbesondere Ausfälle von Netz- und Vorleister-Infrastruktur, Störungen bei Drittanbietern (z. B. Microsoft 365 oder die Act!-Cloud), höhere Gewalt sowie Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen — sowie (c) Unterbrechungen, die du oder deine IT-Umgebung zu vertreten haben.

Geplante Wartungsarbeiten führen wir nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00–18:00 Uhr) durch und kündigen sie mindestens 48 Stunden vorher im Portal oder in Textform an. Bei Gefahr im Verzug — insbesondere bei sicherheitsrelevanten Updates — dürfen wir Wartungen ohne Vorankündigung durchführen; wir informieren in diesem Fall nachträglich.

Das Unterschreiten der zugesagten Verfügbarkeit begründet für sich genommen keine Schadensersatzansprüche. Schadensersatz setzt ein Verschulden voraus und richtet sich ausschließlich nach Ziffer 12 (Haftung); deine gesetzlichen Rechte bei erheblicher, von uns zu vertretender Nichtverfügbarkeit bleiben unberührt.

11. Subunternehmer und Unterauftragsverarbeiter

Wir setzen für einzelne Leistungen sorgfältig ausgewählte Subunternehmer ein. Die jeweils aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist Bestandteil des AVV und wird Kund:innen auf Anfrage zur Verfügung gestellt; über wesentliche Änderungen informieren wir rechtzeitig.

12. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden — der Höhe nach begrenzt auf das Auftragsvolumen der betroffenen Leistung, bei laufenden Diensten auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte. Für Datenverlust haften wir nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung (Ziffer 8) angefallen wäre. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Softwarefehler ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Änderungen dieser Bedingungen

Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Rechtsänderungen, neue Funktionen). Über Änderungen informieren wir in Textform; sie gelten als genehmigt, wenn du nicht innerhalb von sechs Wochen widersprichst — darauf weisen wir in der Änderungsmitteilung hin.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der HartCon.24 GmbH, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.